Wie funktioniert der
Selbstbehalt?
Beim
Selbstbehalt
verpflichten
Sie sich als
Mitglied,
einen
bestimmten
Teil der jährlich
entstehenden
Behandlungskosten
selbst zu
tragen.
Im Gegenzug
erhalten Sie
einen jährlichen
Erstattungsbetrag
von der BIG.
Dieser wird
Ihnen nach dem
1. Juli des
auf die Wahl
des
Selbstbehalts
folgenden
Kalenderjahres
ausbezahlt,
sofern die
Mitgliedschaft
zu diesem
Zeitpunkt
nicht gekündigt
ist.
Dieser
Tarif lohnt
sich vor allem
für Menschen,
die sehr
selten oder
gar nicht zum
Arzt gehen.
Und sollten
Sie trotzdem
das volle
Leistungsspektrum
benötigen,
bleibt Ihr
Risiko
kalkulierbar.
Welche Tarife bietet
die BIG?
- Selbstbehalt
1.000
Euro - Prämie:
bis zu 600
Euro*
- Selbstbehalt
500
Euro - Prämie:
bis zu 350
Euro*
*gesetzliche
Grenze: 20%
des
Jahresbeitrags
des
Arbeitnehmers,
maximal 600
Euro
Welche Konditionen
gelten für
den
Selbstbehalt?
Folgende
Leistungen können
Sie und Ihre
familienversicherten
Angehörigen
in Anspruch
nehmen, ohne
dass die
Kosten auf den
Selbstbehalt
angerechnet
werden:
- Leistungen
zur
Krankheitsverhütung
- Zahnärztliche
Vorsorgeuntersuchungen
(Prophylaxe)
- Schutzimpfungen
(auch
Reiseschutzimpfungen)
- Medizinische
Vorsorgeleistungen
mit
Ausnahme
ambulanter
Vorsorgeleistungen
in
anerkannten
Kurorten
- Gesundheits-
und
Kinderuntersuchungen
- Leistungen
für
mitversicherte
Kinder
unter 18
Jahren
rechnen
wir nur zu
50%
auf den
Selbstbehalt
an
Wenn
Sie sich
einmal für
BIGselect
Selbstbehalt
entschieden
haben, wird
der Tarif ab
dem folgenden
Kalenderjahr
aktiv. Wenn
Sie neu zur
BIG wechseln,
können Sie
den Tarif ab
Mitgliedchaftsbeginn
wählen.
Sie sind dann
für drei
Jahre an
diesen Tarif
und an die
Mitgliedschaft
bei der BIG
gebunden. Die
Bindungsfrist
beginnt stets
von dem
Zeitpunkt an,
an dem der
Wahltarif
beginnt. Die
Mitgliedschaft
kann unter
Einhaltung der
üblichen
Kündigungsfrist
von zwei
Monaten also
frühestens
zum Ablauf der
Bindungsfrist
gekündigt
werden.
Besondere
Bedingungen
gelten, wenn
Sie
hilfebedürftig
werden.
(Auszug aus
BigSelect
Selbstbehalt)
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